Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Herrmann Selecta GmbH Bitterfeld
1. Allgemeines
Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich von der Herrmann Selecta GmbH anerkannt und bestätigt worden ist.
2. Vertragsabschluss
An Angebote hält sich die Firma Herrmann Selecta GmbH Bitterfeld 4 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden. Die Angebote sind hinsichtlich der Preise und Liefermöglichkeiten frei bleibend, wenn nicht mit der Ausführung unverzüglich nach Ende der Angebotsbindefrist begonnen wird. Bei Aufträgen, die ohne schriftliche Angebote ausgeführt werden, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlichen Aufwendungen und üblichen Preisen der Herrmann Selecta GmbH. Der Auftraggeber trägt das Kostenrisiko. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn diese von der Herrmann Selecta GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Abrufaufträge ohne Frist sind vom Kunden spätestens ein Jahr nach Auftragserteilung abzurufen. Ruft der Kunde die Lieferung nicht ab oder nimmt er die von der Herrmann Selecta GmbH angebotene Leistung nicht an, wird die vereinbarte Vergütung gleichwohl fällig.
3. Preise
Sämtliche Preise sind Bruttopreise (einschließlich der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe). Die im Angebot enthaltenen Preise gelten für die jeweils angegebene Stückzahl, Maße und Konstruktionsarten. Die Herrmann Selecta GmbH behält sich vor, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich Stückzahlen, Maße oder Konstruktionsarten ändern oder wenn sich die Kostenfaktoren der Vorlieferanten ändern sollten. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn seit Vertragsabschluss mindestens 4 Monate vergangen sind. Die Angebotspreise sind nur dann verbindlich und endgültig, wenn sich der im Auftrag angegebene Leistungsumfang nicht ändert und die vom Auftraggeber genannten Daten und Vorgaben im vollen Umfang Bestand haben. Änderungen des Leistungsumfanges auf Veranlassung des Auftraggebers oder aufgrund der örtlichen Bedingungen, sofern dies am Tag des Aufmaßes nicht erkennbar war, berechtigen die Herrmann Selecta GmbH, den Preisentsprechend dem geänderten Leistungsumfang anzupassen.
4. Lieferung und Abnahme
Die Herrmann Selecta GmbH ist bemüht, die zugesagten Lieferzeiten einzuhalten. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt ein, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene oder unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse bei der Herrmann Selecta GmbH oder bei einem Vorlieferanten die Lieferung verzögert wird. Dies kann sich auch auf Teilleistungen beziehen. Das verstreichen bestimmter Fristen zur Erbringung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers kann bei erheblichen Terminverzug die Herrmann Selecta GmbH berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Zuvor ist von der Herrmann Selecta GmbH eine angemessene Nachfrist – mindestens aber 3 Wochen – zur Erbringung der Mitwirkungsleistungen zu setzen. Die Herrmann Selecta GmbH ist berechtigt, Teillieferungen und/oder Teilleistungen zu erbringen und der Auftraggeber ist insoweit verpflichtet, Teilabnahmen vorzunehmen. Mit der Entgegennahme von Teillieferungen und/oder der Teilabnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber für die erbrachten Leistungen über.
5. Montage und Gewährleistung
Ist die von der Herrmann Selecta GmbH erbrachte Leistung mit einem Mangel behaftet, kann die Herrmann Selecta GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss jeglicher Folgeansprüche bzw. Folgeschäden nachbessern oder Ersatz liefern. Der Gewährleistungszeitraum richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei Lieferung von Einzelteilen ohne Montage beträgt der Gewährleistungszeitraum grundsätzlich 2 Jahre. Die Verjährung beginnt mit der Entgegennahme von Teillieferungen und/oder der Teilabnahme. Bei Lieferungen an den Auftraggeber hat dieser die Ware unverzüglich auf Transportschäden zu prüfen. Festgestellte Mängel sind der Herrmann Selecta GmbH schriftlich mitzuteilen. Die beschädigten oder mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Anlieferung bzw. der Feststellung des Mangels befanden, zur Besichtigung durch einen Vertreter der Herrmann Selecta GmbH bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Ansprüche aus. Vom Kunden nach Abnahme festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung, gegenüber der Herrmann Selecta GmbH anzuzeigen. Der Kunde kann aufgrund fristgemäß angezeigter Mängel Nachbesserungen verlangen, sofern die Mängel nicht auf falsche Inbetriebnahme oder ordnungswidrige Bedienung und Behandlung der Ware zurückzuführen sind. Weiter gehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch eine Haftung für Folgeschäden. Der Herrmann Selecta GmbH ist zur Vornahme der Nachbesserung eine Frist von mindestens 6 Wochen einzuräumen. Führt eine Nachbesserung nicht zum vollen Erfolg, hat die Herrmann Selecta GmbH ein erneutes Nachbesserungsrecht innerhalb einer weiteren Frist von 6 Wochen. Durch die Einlassung auf Mängelrügen verzichtet die Herrmann Selecta GmbH nicht darauf, sich auf eine Verspätung der Mängelrüge oder auf die Einrede der Verjährung zu berufen.
6. Sicherung von Forderungen
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bestehenden Forderungen Eigentum der Herrmann Selecta GmbH. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann die Herrmann Selecta GmbH die gelieferte Ware vom Auftraggeber herausverlangen. Dies gilt insbesondere für noch nicht eingebaute Ware. Die Herrmann Selecta GmbH ist berechtigt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Besteller Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen zu verlangen. Der Anspruch der Herrmann Selecta GmbH auf Sicherheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Auftraggeber Erfüllung verlangen kann oder das Werk abgenommen hat. Hat die Herrmann Selecta GmbH den Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung der Sicherheit bestimmt, so kann die Herrmann Selecta GmbH die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, ist die Herrmann Selecta GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Leistungen erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Es ist davon auszugehen, dass danach der Herrmann Selecta GmbH 5 v.H. der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung als Aufwendungsersatz zusteht.
7. Zahlung
Alle Zahlungen sind sofort fällig. Sind Materialgarantiezahlungen vereinbart, betragen sie 30 % des Gesamtpreises. Die Anzahlungen sind 8 Tage nach Auftragsbestätigung fällig. Sollten die Zahlungen nicht fristgemäß erfolgen, behält sich die Herrmann Selecta GmbH vor, die Bearbeitung des Auftrages bis zum Zahlungseingang auszusetzen oder nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen den Auftrag zu kündigen. Im Falle der Kündigung des Auftrages hat die Herrmann Selecta GmbH Anspruch auf eine Entschädigung (Aufwendungsersatz) i.H.v. 5 % des vereinbarten Preises, ohne dass es eines gesonderten Nachweises hinsichtlich der entstandenen Kosten bedarf. Höhere Aufwendungen kann die Herrmann Selecta geltend machen, wobei diese höheren Aufwendungen nachzuweisen sind. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Übrigen hat die Herrmann Selecta GmbH bei Verzug Anspruch auf Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe. Die Zinsen sind ebenfalls sofort fällig. Die Gewährung von Skonti und Abzügen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bei Vertragsabschluss. Zahlungen haben grundsätzlich unbar auf das von der Herrmann Selecta GmbH angegebene Konto zu erfolgen.
8. Technische Änderungen
Änderungen(Maßgrößen und technische Änderungen, wie Farbe, Ausstattung und konstruktive Änderungen) nach erfolgtem Feinmaß werden Vertragsbestandteil, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, wenn die Änderungen auf Änderungen der Vorleistungen zurückzuführen sind, auf die die Herrmann Selecta GmbH keinen unmittelbaren Einfluss hat. Ergeben sich im Zusammenhang mit dem Feinmaß, welches durch die Herrmann Selecta GmbH nach Auftragserteilung durchgeführt wird, Änderungen gegenüber dem Auftrag hinsichtlich des Preises, rechtfertigt dies keine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung des Vertrages gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird davon nicht berührt. Bei Kündigung des Vertrages vor Ausführung der Leistungen ist die Herrmann Selecta GmbH berechtigt 5 % des vereinbarten Preises als Aufwendungsersatz ohne gesonderte Nachweisführung zu fordern, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Widerrufsbelehrung
Auftraggeber (Kunden) können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist zu richten an die Herrmann Selecta GmbH Bitterfeld. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers (Kunden) vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist ist die Herrmann Selecta GmbH berechtigt die Leistungserbringung auszusetzen, es sei denn, der Auftraggeber (Kunde) verzichtet ausdrücklich auf die Ausübung des Widerrufsrechtes.
10. Datenschutz
Der Herrmann Selecta GmbH ist der Schutz personenbezogener Daten ein besonderes Anliegen. Um sicherzustellen, dass persönliche Daten und die Privatsphäre der Kunden angemessen und sicher geschützt sind, erhebt, verarbeitet und nutzt die Herrmann Selecta GmbH Kundendaten ausschließlich auf Grundlage und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Es werden nur die Daten verarbeitet und genutzt, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis zu begründen oder zu ändern und ordnungsgemäß zu erfüllen. Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zwingend notwendig ist um den erteilten Auftrag ordnungsgemäß erfüllen zu können oder aber aufgrund Gesetzes oder wenn die Herrmann Selecta GmbH durch gerichtliche bzw. behördliche Entscheidung dazu verpflichtet wird. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit bei der Herrmann Selecta GmbH Auskunft darüber einzuholen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert wurden und an welche Stellen diese übermittelt worden sind.
11. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit im Übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen möglichst nahekommt, zu ersetzen. Auf das Vertragsverhältnis ist grundsätzlich deutsches Recht anzuwenden.